Sie überwachen die Einhaltung von naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Auflagen bereits während der Ausführungsplanung und während der gesamten baulichen Umsetzung. Darüber hinaus klären Sie die bauausführenden Firmen und die örtliche Bauüberwachung über Naturschutzauflagen auf (Schutz- und Tabuzonen, schützenswerte Arten, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, etc.).
Sie überwachen die Einhaltung von naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Auflagen bereits während der Ausführungsplanung und während der gesamten baulichen Umsetzung. Darüber hinaus klären Sie die bauausführenden Firmen und die örtliche Bauüberwachung über Naturschutzauflagen auf (Schutz- und Tabuzonen, schützenswerte Arten, Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, etc.).